Taunus Angelpark

                                                                            Teichordnung

  • Es ist ein Mindestabstand von min. 2 m zum nächsten Angler einzubehalten.

  • Das Reißen von Fischen ist verboten und führt sofort zum Platzverweis.

  • Das Anfüttern von Fischen ist untersagt und führt sofort zum Platzverweis.

  • Das Angeln mit Forellenteig ist an unserer Anlage nicht erlaubt. Zuwiderhandlung führt zum Platzverweis. Bei Verstoß gegen diese Teichordnung wird eine Endreinigungsgebühr von 150,00€ erhoben die direkt vor Ort bezahlt werden muss.

  • Jeder Angler darf zu seiner Fangbegrenzung 1 Grundfisch beangeln ( Stör, Karpfen, Sonderbesatz ) versehentlich gefangene Grundfische und Sonderbesätze müssen waidgerecht und schonend wieder zurück gesetzt werden. Ansonsten gilt der Kilo Tagespreis der dem Angler berechnet wird.  

  • Angeln dient der Erholung und Entspannung. Deshalb ist unnötiger Lärm zu vermeiden !

  • Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu halten. Abfälle und Zigarettenstummel sind in die vorhandenen Abfallkörbe oder den bereitgestellten Aschenbechern zu entsorgen.

  • Das Schlachten von Fischen ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen Einrichtungen erlaubt.                 

       Standpunkt der Einrichtung ist zu erfragen. Der Schlachtplatz ist nach Gebrauch sauber zu hinterlassen.

  • Der Betreiber der Teichanlage hält sich von jeglicher Haftung frei. Eltern haften für Ihre Kinder

  • Nicht waidgerecht gefangene Fische sind schonend zurück zu setzen! ( Waidgerecht bedeutet am Maul gehakte Fische )

  • Der bei Angelbeginn gewählte Platz ist beizubehalten, ein Wechsel ist mit dem Betreiber abzusprechen

  • Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt !

  • Persönlichkeitsrecht !

    Jeder Angler der an unserer Teichanlage eine Angelerlaubnis erwirbt, genehmigt somit dem Betreiber der Angelanlage, das Bilder die ihn zeigen und während des Tages gemacht werden in öffentlichen Medien wie z.B.(Facebook , Homepage ) veröffentlicht werden dürfen.  Die Genehmigung kann jeder Zeit vor Ort widerrufen werden.

  • An unserer Teichanlage gilt das Hessische Fischereigesetz ( HFischG )

  • Das Keschern von nicht gehakten Fischen ist untersagt und führt bei Nichtbeachtung zum Platzverweis.

  • An unserer Teichanlage ist das Angeln nur mit gültigem Fischereiausweis gestattet.

     

    Der Fischereiausweis ist dem Betreiber vor Angelbeginn unaufgefordert vorzulegen.

    Unsere komplette Anlage wird 24 stunden Videoüberwacht. 

    Unbefugtes Betreten oder Angeln wird sofort zur Strafanzeige gebracht und es wird Hausverbot erteilt.